Was ist der Sicherheitseinbehalt?
Der Sicherheitseinbehalt ist ein vertraglich vereinbarter Abzug von der Schlusszahlung, den der Auftraggeber als Sicherheit für die Gewährleistungsphase einbehält. Er soll sicherstellen, dass der Auftragnehmer auch nach der Abnahme noch in der Pflicht steht – und im Falle von Mängeln Reparaturen durchführt oder der Auftraggeber die Kosten damit decken kann.
Wie hoch darf der Sicherheitseinbehalt sein?
§ 17 VOB/B regelt Sicherheitsleistungen. Der Sicherheitseinbehalt ist nicht unbegrenzt: Üblich und angemessen sind 5 % der Auftragssumme. Höhere Einbehalte können in AGB unwirksam sein. Wenn der Auftraggeber mehr als 10 % einbehalten will, ist das in der Regel nicht VOB-konform und anfechtbar.
Wann ist der Sicherheitseinbehalt zurückzugeben?
Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist – in der Regel 4 Jahre nach Abnahme bei VOB-Verträgen – ist der Auftraggeber verpflichtet, den Einbehalt zurückzuzahlen. Voraussetzung: Es bestehen keine offenen Mängelansprüche. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf der Frist nicht zahlt, gerät er in Verzug – und Sie können Verzugszinsen sowie notfalls gerichtliche Schritte einleiten.
Ablösung durch Bürgschaft
Sie müssen den Einbehalt nicht hinnehmen. Nach § 17 Abs. 3 VOB/B haben Sie das Recht, den Sicherheitseinbehalt durch eine gleichwertige Sicherheit zu ersetzen – in der Praxis fast immer eine Bürgschaft einer Bank oder Versicherung. Sobald Sie die Bürgschaft übergeben haben, muss der Auftraggeber den Einbehalt auszahlen.
Der Vorteil für Sie: Sie verbessern Ihre Liquidität erheblich. Der Vorteil für den Auftraggeber: Er hat eine gleichwertige Sicherheit. Nutzen Sie dieses Recht – viele Bauunternehmer wissen nicht, dass sie es haben.
Was tun, wenn der Auftraggeber den Einbehalt nicht zurückgibt?
Setzen Sie zunächst eine schriftliche Frist mit konkretem Datum. Verstreicht diese ohne Reaktion, können Sie klageweise vorgehen. Wichtig: Prüfen Sie vorher, ob der Auftraggeber berechtigte Mängelansprüche hat, die er verrechnen könnte. Falls nicht, ist Ihr Anspruch eindeutig – und durchsetzbar.
Fazit: Einbehalt aktiv managen
Wer den Sicherheitseinbehalt passiv laufen lässt, verschenkt Liquidität und riskiert, nach der Gewährleistungszeit vergessen zu werden. BauAnalyst erinnert Sie automatisch, wenn Gewährleistungsfristen und Einbehalte fällig werden.
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