Jeden Tag verlieren Bauunternehmen bares Geld — nicht durch schlechte Arbeit, sondern durch unbekannte Rechte.
Der Auftraggeber ändert die Ausführung. Sie machen es, weil der Bauleiter es sagt. Später wollen Sie Geld dafür — aber Sie haben §2 Abs. 5 VOB/B nicht schriftlich angemeldet. Der Nachtrag wird abgelehnt. Ergebnis: Sie arbeiten umsonst.
§6 VOB/B verlangt die Behinderungsanzeige schriftlich und unverzüglich. Ihr Bauleiter meldet es mündlich. Sechs Monate später streiten Sie über Bauzeitverlängerung. Ohne schriftliche Meldung: kein Anspruch. Der Anwalt kostet mehr als der Nachtrag.
"Alle für die Ausführung erforderlichen Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten." Dieser Satz steht in jedem zweiten LV. Er hebelt §2 VOB/B aus. Wer ihn nicht erkennt, gibt kein Nachtragsangebot — und verliert das Geld für immer.
Sie haben keine Zeit für eine gründliche Analyse. Sie geben das Angebot ab und hoffen. Drei Monate später auf der Baustelle merken Sie: Die ATV DIN 18300 schreibt etwas anderes vor als das LV. Zu spät. Sie haften jetzt.
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Kein pauschales “Risiko erkannt” — BauAnalyst nennt Ihnen den genauen Paragraphen, die betroffene Position und was Sie konkret tun müssen.
Pauschalpreisklauseln ohne Mengenausgleich, fehlende Einheitspreise, "alle erforderlichen Leistungen"-Formulierungen die §2 VOB/B aushebeln — BauAnalyst findet jede Falle.
Positionen bei denen Sie Bedenken "unverzüglich schriftlich" anmelden müssen — sonst haften Sie. BauAnalyst erkennt diese und schreibt den Brief sofort für Sie.
Jede Situation die Ihre Ausführung behindert und schriftlich gemeldet werden muss. Ohne Meldung verlieren Sie den Anspruch auf Bauzeitverlängerung und Mehrvergütung.
Geänderte Leistungen (§2 Abs. 5 VOB/B), zusätzliche Leistungen (§2 Abs. 6), Mengenüberschreitungen über 10% (§2 Abs. 3) — BauAnalyst berechnet das Nachtragsvolumen.
Widersprüche zwischen LV-Text und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (z. B. DIN 18300 Erdarbeiten, DIN 18331 Betonarbeiten). Wer abweicht, muss es ausschreiben.
Zu kurze Ausführungsfristen, fehlende Pufferzeiten, Vertragsstrafen ohne Höchstgrenze, Abnahme-Fristen die nach VOB/B nicht zulässig sind — alles auf einen Blick.
Für jeden der im Baugewerbe mit Leistungsverzeichnissen arbeitet — und Geld nicht auf dem Tisch lassen möchte.
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PDF, Excel (.xlsx) oder GAEB-Datei (.x83/.x84) per Drag & Drop hochladen. BauAnalyst erkennt das Format automatisch und liest jede Position einzeln aus — egal ob 10 oder 500 Positionen.
Jede Position wird gegen 74+ VOB/B-, VOB/C- und BGB-Paragraphen geprüft. Das Ergebnis: Risikoklasse (Hoch/Mittel/OK), Nachtragsvolumen in Euro, und exakt welcher Paragraph verletzt wird.
Klick auf eine kritische Position → fertige Bedenkenanmeldung, Behinderungsanzeige oder Nachtragsangebot. Rechtssicher formuliert, mit Paragraph-Zitat, zum Ausdrucken oder als PDF.
PDF, Excel oder GAEB hochladen — die KI liest jede einzelne Position und markiert sofort welche Klauseln gefährlich sind, welche Vergütung fehlt und wo Sie Geld verlieren.
VOB/A, VOB/B, VOB/C (alle 44 ATVs), BGB §§ 631–650v und HOAI — die KI kennt jeden Paragraphen auswendig und vergleicht Ihr LV sekündlich dagegen.
Bedenkenanmeldung nach §4 Abs. 3 VOB/B, Behinderungsanzeige nach §6 VOB/B, Nachtragsangebot — rechtssicher formuliert, sofort versendbar. Kein leeres Blatt, kein Jurist nötig.
Stellen Sie Fragen im Klartext: "Muss ich das ausführen wenn es nicht im LV steht?" — Antwort kommt sofort, mit Paragraph-Zitat, auf Deutsch. Kein Jurist-Kauderwelsch.
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Meine Wurzeln liegen im Handwerk. Ich kenne die Branche aus erster Hand — und ich weiß, wie viel Geld Bauunternehmen auf dem Tisch lassen, weil Leistungsverzeichnisse nicht richtig geprüft werden. Zu teuer, zu zeitaufwändig, zu wenig Fachwissen.
Parallel dazu habe ich mich jahrelang intensiv mit Künstlicher Intelligenz beschäftigt. Irgendwann wurde mir klar: Das lässt sich lösen. Nicht mit einem teuren Anwalt — sondern mit einer KI die VOB kennt, in Sekunden prüft und sofort Klarheit schafft.
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