KI erkennt unzulässige Vertragsklauseln, überhöhte Vertragsstrafen, riskante Bürgschaften und VOB-Verstöße — bevor Sie unterschreiben.
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Diese Klauseln kommen in fast jedem Vertrag vor — und verursachen jedes Jahr Millionenschäden für Bauunternehmen.
Unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafen (über 5 % der Auftragssumme) sind nach BGH unwirksam. Häufig fehlt auch die Obergrenze-Klausel.
§ 11 VOB/BBürgschaften auf erstes Anfordern sind für Nachunternehmer oft unzumutbar. Höhe über 10 % oder fehlende Rückgaberegelung machen sie angreifbar.
§ 17 VOB/BKumulierte Sicherheiten (Vertragserfüllungs- + Gewährleistungsbürgschaft + Einbehalt) über 10 % verstoßen gegen BGH-Grundsätze.
§ 17 VOB/BDie VOB/B sieht 4 Jahre vor. Vertraglich vereinbarte 5 Jahre sind häufig zulässig — aber 10 Jahre nicht, außer beim Bauwerk.
§ 13 VOB/BKlauseln, die Nachträge auf 0 % begrenzen oder nur bei schriftlicher Vorabgenehmigung gelten, widersprechen § 2 VOB/B.
§ 2 VOB/BZahlungsziele über 30 Tage nach Rechnungseingang sind nach § 271a BGB unzulässig. Viele Verträge enthalten trotzdem 45- oder 60-Tage-Klauseln.
§ 16 VOB/BKein Registrierungsaufwand, kein Fachjargon — einfach Vertrag hochladen und Ergebnis lesen.
PDF oder Word-Dokument hochladen — direkt per Drag & Drop. Vertragstyp auswählen: Hauptauftrag, Nachunternehmervertrag, GU-Vertrag.
Die KI liest jede Klausel und gleicht sie mit VOB/B, BGB und aktueller BGH-Rechtsprechung ab. Verstöße werden sofort erkannt.
Jeder Verstoß wird nach Risiko eingestuft: hoch, mittel, niedrig. Klare Erklärung was die Klausel bedeutet und warum sie problematisch ist.
Zu jedem Verstoß erhalten Sie eine konkrete Empfehlung: Klausel ablehnen, nachverhandeln oder akzeptieren — mit Begründung.
Schneller als ein Anwalt, günstiger als ein Fehler — und immer verfügbar.
Ein Anwalt braucht 4–8 Stunden für einen Vertrag. BauAnalyst prüft in unter 60 Sekunden — und zeigt dieselben Probleme.
Geprüft wird nach VOB/B, BGB und der aktuellen BGH-Rechtsprechung zu AGB-Recht im Bauvertrag. Kein veraltetes Wissen.
Verstöße bei Vertragsstrafe, Bürgschaft, Sicherheitseinbehalt und Gewährleistung — die teuersten Fallen — werden als "hoch" markiert.
Hauptaufträge, Nachunternehmerverträge, GU-Verträge, öffentliche Vergabe: die KI kennt alle Vertragskonstellationen.
Nicht für Anwälte gebaut, sondern für Bauleiter, Baukaufleute und Geschäftsführer: verständliche Sprache, keine Rechtsprosa.
Ihre Vertragsdaten werden nicht gespeichert und nicht für KI-Training genutzt. Server in Deutschland. Vollständig DSGVO-konform.
Ein VOB-Vertragscheck ist die systematische Prüfung eines Bauvertrags auf Klauseln, die gegen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) oder gegen das AGB-Recht des BGB verstoßen. Die VOB/B ist das zentrale Regelwerk für Bauleistungsverträge in Deutschland — aber nur wenn sie vollständig vereinbart wird, gelten ihre Schutzregeln für den Auftragnehmer.
In der Praxis sieht es anders aus: Auftraggeber — vor allem große Generalunternehmer und öffentliche Bauherren — passen die VOB/B durch eigene Vertragsbedingungen ab. Manche Klauseln sind dabei schlicht unwirksam (z. B. überhöhte Vertragsstrafen), andere erhöhen das Risiko für den Auftragnehmer erheblich, ohne dass dieser es beim schnellen Lesen bemerkt.
Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ist eine Vertragsstrafe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie 5 % der Auftragssumme übersteigt. Ebenfalls unwirksam sind Vertragsstrafen ohne Obergrenze — selbst wenn der Tagessatz moderat erscheint. Ein Tagessatz von 0,2 % ohne Kappungsgrenze kann theoretisch unbegrenzt laufen.
Häufige weitere Fehler: die Vertragsstrafe soll auch für Verzögerungen gelten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (Behinderungen, Planlieferverzug des AG) — das ist nach § 11 Abs. 4 VOB/B unzulässig.
Bürgschaften auf erstes Anfordern sind für den Auftragnehmer besonders riskant, weil der Auftraggeber sie sofort und ohne Nachweis abrufen kann. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass kumulierte Sicherheiten (Vertragserfüllungsbürgschaft + Gewährleistungsbürgschaft + Sicherheitseinbehalt) insgesamt 10 % der Auftragssumme nicht übersteigen dürfen. Verträge, die z. B. 10 % Vertragserfüllungs- und 5 % Gewährleistungsbürgschaft fordern, verstoßen gegen diesen Grundsatz.
Viele Verträge enthalten Klauseln wie "Nachträge sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und vom Auftraggeber zu genehmigen — andernfalls erlischt der Vergütungsanspruch." Solche Klauseln schränken das Nachtragsrecht des § 2 VOB/B unzulässig ein und sind in dieser Form nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
BauAnalyst erkennt diese und über 30 weitere Klauseltypen, die in der Baupraxis regelmäßig zu Streitigkeiten führen.
Nein — aber er gibt Ihnen in Sekunden einen vollständigen Überblick über alle problematischen Klauseln, bevor Sie unterschreiben. Für die abschließende rechtliche Beratung bei komplexen Verträgen empfehlen wir weiterhin einen Fachanwalt für Baurecht. BauAnalyst ist der erste Schritt: schnell, günstig, vollständig.
Hauptaufträge nach VOB/B, Nachunternehmerverträge, GU-Verträge, Pauschalverträge und Einheitspreisverträge. Bei öffentlichen Vergaben (HOAI, VgV) werden die spezifischen Besonderheiten berücksichtigt.
Alle Klauseln werden auf Verstöße gegen VOB/B, AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) und aktuelle BGH-Rechtsprechung geprüft. Schwerpunkte: Vertragsstrafe, Bürgschaften, Sicherheitsleistungen, Gewährleistungsfristen, Zahlungsfristen, Nachtragsregelungen, Abnahme und Kündigung.
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