VOB/B7 Min. Lesezeit

Schlussrechnung nach VOB/B: So stellen Sie sie richtig und sichern Ihre Zahlung

Schlussrechnung richtig stellen nach VOB/B: Fristen, Pflichtangaben, Prüffristen des Auftraggebers und was bei Kürzungen zu tun ist.

BauAnalyst Redaktion
12. April 2026

Die Schlussrechnung – Ihr Anspruch auf vollständige Bezahlung

Die Schlussrechnung ist das finale Abrechnungsdokument nach Abschluss eines Bauauftrags. Sie umfasst alle erbrachten Leistungen, alle anerkannten Nachträge und alle Abzüge – und ist die rechtliche Grundlage für Ihren Zahlungsanspruch. Wer die Schlussrechnung fehlerhaft oder unvollständig stellt, riskiert Zahlungsverzögerungen oder sogar den Verlust berechtigter Ansprüche.

Wann ist die Schlussrechnung zu stellen?

Nach § 14 Abs. 3 VOB/B ist die Schlussrechnung unverzüglich nach Abnahme der Leistung zu stellen. „Unverzüglich" bedeutet nicht sofort, aber auch nicht nach Monaten. In der Praxis gilt: spätestens 4–6 Wochen nach Abnahme. Zu lange warten schadet Ihnen, denn erst mit Zugang der Schlussrechnung beim Auftraggeber beginnt dessen Prüffrist.

Pflichtangaben der Schlussrechnung nach VOB/B

Eine Schlussrechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Auflistung aller Leistungen – nach Positionen des ursprünglichen Leistungsverzeichnisses
  • Nachgewiesene Mengen – mit Aufmaßprotokollen oder Aufmaßblättern belegt
  • Alle Nachträge – einzeln aufgeführt mit Bezug auf die jeweilige Anordnung
  • Abzüge – Sicherheitseinbehalt, vereinbarte Nachlässe, Skonto
  • Bereits geleistete Abschlagszahlungen – vollständig abgesetzt
  • Endbetrag brutto und netto – mit korrektem Mehrwertsteuersatz

Die Prüffrist des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat nach § 16 Abs. 3 VOB/B eine Prüffrist von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Innerhalb dieser Frist muss er zahlen oder begründet kürzen. Reagiert er nicht, gerät er in Verzug – ohne dass Sie eine gesonderte Mahnung schicken müssen.

Wichtig: Die 30-Tage-Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Schlussrechnung prüfbar ist. Eine unvollständige oder nicht nachvollziehbare Rechnung kann der Auftraggeber zurückweisen – und die Frist läuft neu ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die vollständige Unterlagen nachreichen.

Was tun bei Kürzungen?

Kürzt der Auftraggeber die Schlussrechnung, muss er das innerhalb der Prüffrist schriftlich begründen. Eine pauschale Kürzung ohne Begründung ist unwirksam. Widersprechen Sie unbegründeten Kürzungen immer schriftlich – und innerhalb von 28 Tagen nach Erhalt der gekürzten Abrechnung (§ 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Versäumen Sie das, gilt die Schlusszahlung möglicherweise als angenommen und Sie verlieren Ihre Ansprüche auf den gekürzten Betrag.

Schlusszahlungsfiktion: Die größte Falle

§ 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B enthält eine der gefährlichsten Fallen im Baurecht: Wenn Sie eine Schlusszahlung als endgültige Regelung widerspruchslos annehmen, verlieren Sie alle weiteren Ansprüche – auch berechtigte. Sobald Sie also eine Zahlung erhalten, die als „Schlusszahlung" oder „in voller und endgültiger Höhe" bezeichnet wird und die nicht Ihrem Anspruch entspricht, müssen Sie sofort und schriftlich widersprechen – spätestens 28 Tage nach Erhalt.

Praktische Checkliste für die Schlussrechnung

  • Schlussrechnung zeitnah nach Abnahme stellen
  • Alle Positionen mit Aufmaßnachweisen belegen
  • Nachträge vollständig und mit Verweisen auf die Anordnung aufführen
  • Abschlagszahlungen korrekt absetzen
  • Versand per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben
  • Kürzungen des Auftraggebers innerhalb von 28 Tagen widersprechen
  • „Schlusszahlung"-Vermerke auf Überweisungen immer prüfen

Fazit: Sorgfalt bei der Schlussrechnung zahlt sich aus

Eine vollständige, prüfbare Schlussrechnung ist die Grundlage für schnelle und vollständige Zahlung. BauAnalyst unterstützt Sie dabei, alle Nachtragspositionen lückenlos zu dokumentieren – damit Ihre Schlussrechnung auf Anhieb anerkannt wird.

Automatisieren Sie Ihre LV-Prüfung

Diese Analyse können Sie automatisieren

BauAnalyst prüft Ihr LV in 60 Sekunden auf alle VOB-Risiken, erkennt Nachtragspotenziale und generiert rechtssichere Dokumente auf Knopfdruck.

Kostenlos analysieren →
Keine Kreditkarte · Erste Analyse gratis

Weitere Artikel

LV-Analyse

Leistungsverzeichnis prüfen: So erkennen Sie versteckte Risiken vor der Angebotsabgabe

Lesen →
VOB/B

VOB-Nachtrag richtig stellen: Anspruchsgrundlagen, Fristen und typische Fehler

Lesen →
← Zurück zum Blog