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Aufmaß erstellen: Regeln, häufige Fehler und wie Sie bares Geld sichern

Aufmaß nach VOB/B: Welche DIN-Regeln gelten, wie Sie korrekt messen, typische Fehler vermeiden und Ihre Vergütung vollständig absichern.

BauAnalyst Redaktion
17. April 2026

Was ist das Aufmaß und warum ist es entscheidend?

Das Aufmaß ist die messtechnische Erfassung der tatsächlich erbrachten Bauleistungen. Es ist die Grundlage der Abrechnung nach VOB/B – und damit die Grundlage Ihrer Vergütung. Wer schlecht aufmaßt, bekommt weniger Geld als ihm zusteht. Wer gar nicht aufmaßt, verliert im Streit jede Beweisgrundlage.

Aufmaßregeln nach DIN 18299 und den ATV

Für jedes Gewerk gelten spezifische Aufmaßregeln, die in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C festgelegt sind. DIN 18299 ist die Grundnorm für alle Gewerke, die einzelnen DIN-Nummern (18300 für Erdarbeiten, 18330 für Mauerarbeiten, 18340 für Trockenbau etc.) regeln gewerkesspezifisch, wie gemessen werden muss.

Wichtig: Nicht jede Fläche, die Sie bauen, entspricht der Fläche, die Sie abrechnen dürfen. Öffnungen über einer bestimmten Größe sind abzuziehen; Übermessungszuschläge gelten für manche Bereiche. Wer die ATV nicht kennt, rechnet falsch – zu wenig oder zu viel.

Gemeinsames Aufmaß: Ihr Recht und Ihre Pflicht

§ 14 Abs. 2 VOB/B gibt Ihnen das Recht, ein gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber zu verlangen. Nutzen Sie es. Ein gemeinsam unterschriebenes Aufmaßprotokoll ist im Streitfall das stärkste Beweismittel – der Auftraggeber kann die Mengen nicht mehr bestreiten.

Führen Sie das Aufmaß möglichst vor dem nächsten Gewerk durch – sobald Ihre Leistung überdeckt oder verbaut ist, sind Nachweisschwierigkeiten vorprogrammiert.

Häufige Fehler beim Aufmaß

  • Zu spät aufmaßen: Sobald die nächste Schicht drüber ist, wird's schwierig. Messen Sie direkt nach Fertigstellung jeder Position.
  • Falsche DIN-Norm anwenden: Prüfen Sie, welche ATV für Ihr Gewerk gilt – und wenden Sie die Aufmaßregeln korrekt an.
  • Keine Fotos: Fotodokumentation mit Datum und Maßstab ist der einfachste Beweis, der existiert.
  • Kein gemeinsames Aufmaß: Einseitige Aufmaße können bestritten werden. Laden Sie den Bauleiter immer schriftlich ein.
  • Unleserliche Aufmaßblätter: Was niemand versteht, wird nicht anerkannt. Führen Sie Aufmaßblätter sauber und strukturiert.

Fazit: Aufmaß ist Geld

Jede nicht aufgemessene oder falsch aufgemessene Position kostet Sie Vergütung. BauAnalyst hilft Ihnen, Positionen mit Aufmaßrisiken frühzeitig zu erkennen – damit Sie nichts verschenken.

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